Steuerliche Ansprüche in der Durchsetzung & Abwehr

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

 

Diese oft zitierte Redewendung bewahrheitet sich einmal mehr für das Rechtsbehelfsverfahren gegen Steuerbescheide. Nach jüngster Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums vom 24. Juli 2015 ist von 4.233.922 im Jahr 2014 bearbeiteten Einsprüchen 2.869.287 durch sog. Abhilfe stattgegeben worden. Das entspricht einer Erfolgsquote von 67,8% aller Einspruchsverfahren.

 

Die Kanzlei Gödtel Steuerberatung unterstützt bzw. vertritt Sie in

  • Einspruchsverfahren bei den Finanzbehörden
  • Klagen vor den Finanzgerichten
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen Bescheide, Verfügungen und Anordnungen der Finanzbehörden
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen/Sonder-Prüfungen
  • Hilfeleistung in Steuerstrafsachen

 

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