„Wer die Pflicht hat Steuer zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
so bereits der Bundesfinanzhof mit Urteil aus dem Jahr 1965. Trotz dieser durchaus ermutigenden Feststellung ist damit erst die halbe Wegstrecke auf dem Weg durch´s steuerliche Dickicht geschafft. Denn auch hier gilt:
„Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei paar Schuhe!“
Die Kanzlei Gödtel Steuerberatung bietet folgendes Dienstleistungsangebot:
- Steuerberatung für freiberuflich tätige Selbständige sowie gewerblicher Unternehmen aller Rechtsformen
- Steuerberatung für Existenzgründer (bspw. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Steuerberatung für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter
- Erstellung von Steuererklärungen aller Art, insbesondere zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
- Erstellung von Bilanz, Jahresabschluss, Gewinnermittlung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Buchführung, Finanzbuchhaltung mit Erstellung erforderlicher Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. ZM und MOSS sowie Lohnbuchhaltung, d.h. Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit SV-Meldungen
- Steuerliche Betreuung von Vereinen, bspw. in Gemeinnützigkeitsfragen
- Betriebswirtschaftliche Beratungen, bspw. Finanz- und Liquiditätsrechnungen, Investitionsrechnungen, Kostenanalyse, usw. (in Kooperation)
Steuergestaltung und Steuerplanung
Besondere Lebenssituationen oder auch Entscheidungen erfordern eine eigenständige Beurteilung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten. Haben Sie bspw. wegen Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten, wollen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Beteiligung daran veräußern, sich als Existenzgründer selbständig machen oder etwa in eine Photovoltaikanlage investieren? Wir prüfen bestehendes Gestaltungspotential und beraten Sie hierzu.